Die Ersatzperson muss uns spätestens 10 Tage vor Reisebeginn per E-Mail gemeldet werden.
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Wir wissen: Es ist nie schön, eine Reise absagen zu müssen. Noch schlimmer wird es, wenn man das bereits gezahlte Geld nicht zurückbekommt. Deshalb empfehlen wir immer den Abschluss einer Stornoversicherung, sie ist günstig und kann dir viel Geld sparen.
Unten erklären wir dir, wie Stornierungen ablaufen und welche Möglichkeiten es gibt.
Es gibt viele verschiedene Gründe, warum du deine geplante Reise nicht antreten kannst.
Wenn du keine Stornoversicherung abgeschlossen hast, hast du zwei Möglichkeiten:
Hast du die optionale Stornoversicherung abgeschlossen?
Dann erhältst du bei einem gültigen Stornierungsgrund den vollständig gezahlten Betrag zurück (abzüglich der Kosten für die Versicherung).
In außergewöhnlichen Fällen kann WeAdventures eine Reise absagen.
Dies passiert nur in seltenen und extremen Situationen, z. B. bei behördlichen Reiseverboten oder Unmöglichkeit der Durchführung.
Hast du jemanden gefunden, der an deiner Stelle mitreisen möchte? Super! Das ist vollständig kostenlos und du brauchst dafür keine Stornoversicherung. Achtung: Optionen, die auf deinen Namen gebucht sind (z. B. Flugtickets), können nicht kostenlos übertragen werden.
Die Ersatzperson muss uns spätestens 10 Tage vor Reisebeginn per E-Mail gemeldet werden.
Schick uns eine E-Mail an info@weadventures.de mit folgenden Angaben:
Wir kümmern uns darum, dass die Person angemeldet wird und deine bereits geleisteten Zahlungen auf sie übertragen werden.
Flüge betroffen?
Wenn Flugtickets auf deinen Namen gebucht sind, melde dich bitte bei uns. Wir suchen gemeinsam die beste Lösung.
Die Zahlung erfolgt direkt zwischen dir und der Ersatzperson. Deine bereits geleisteten Zahlungen werden der Ersatzperson zugeordnet, die dir ihrerseits das Geld für den Platz direkt überweist.
Kannst du nicht mehr mitreisen und findest auch keine Ersatzperson? Kein Problem, wenn du bei der Buchung die optionale Stornoversicherung abgeschlossen hast, gelten folgende Regeln:
Krankheit, Tod oder Unfall der versicherten Person. Die Unmöglichkeit zu reisen muss durch ein von Hand unterzeichnetes ärztliches Attest nachgewiesen werden. Ein Kontrollarzt der Versicherung kann hinzugezogen werden.
Wenn die versicherte Person während der Abreise oder innerhalb von 20 Tagen danach eine Nachprüfung ablegen muss und eine Verschiebung nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Nachprüfung zum Abschluss einer mehrjährigen Schulausbildung handelt.
Tod, Krankheit oder Unfall mit Lebensgefahr oder Krankenhausaufenthalt (mindestens 48 Stunden) eines Familienmitglieds bis zum zweiten Grad, bei dem deine Anwesenheit erforderlich ist.
Wenn ein Familienmitglied ersten Grades der versicherten Person aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen (Verschlechterung einer bestehenden) Krankheit dringend auf die Betreuung durch die versicherte Person angewiesen ist und niemand sonst diese Betreuung übernehmen kann.
Wenn ein nicht mitreisendes Familienmitglied der versicherten Person unerwartet eine medizinisch notwendige Operation benötigt. Nicht abgedeckt ist ein Eingriff, wenn das betreffende Familienmitglied bereits auf einer Warteliste stand.
Bei einer Operation der versicherten Person im Zusammenhang mit einer Organspende.
Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags, der zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt war.
Wenn die versicherte Person nach einem unbefristeten Arbeitsverhältnis unfreiwillig arbeitslos wird und eine Entlassungsbescheinigung aus wirtschaftlichen Gründen vorlegen kann.
Im Falle einer endgültigen Auflösung der Ehe der versicherten Person, für die nach Buchung der Reise ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Gleichgestellt wird die Auflösung einer notariell beglaubigten Lebenspartnerschaft, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung gültig war. Der Antrag auf Scheidung oder Auflösung muss spätestens vier Wochen nach Stornierung gestellt werden.
Wenn die versicherte Person unerwartet eine Mietwohnung erhält, deren Mietbeginn während der Reise oder in den 60 Tagen vor Reisebeginn liegt. Voraussetzung ist die Vorlage eines offiziellen Mietvertrags.
Bei negativen Schwangerschaftsverläufen der versicherten Person, sofern medizinisch von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt festgestellt.
Wenn die Behörden am Reiseziel oder im Herkunftsland den Reiseverkehr zum Zielort verbieten, wodurch die Reise unmöglich wird.
Bei Buchungseröffnung (temporäre Aktion) erhältst du die Superflex-Versicherung kostenlos, mit der du bis 90 Tage vor Abreise ohne Grund stornieren kannst.
Danach gelten die regulären Stornobedingungen, daher ist es empfehlenswert, bei Buchung auch die normale Stornoversicherung abzuschließen, wenn du auch nach dieser Frist flexibel bleiben möchtest.
Dies fällt nicht unter diese Reiserücktrittsversicherung, kann aber gegebenenfalls über deine eigene Versicherung oder eine Reiseassistenzversicherung abgedeckt sein.
Schick uns spätestens einen Tag vor Abreise eine E-Mail an info@weadventures.com mit:
Wenn du Anspruch auf Rückerstattung hast, erfolgt die Auszahlung spätestens 60 Tage nach dem geplanten Abreisedatum automatisch auf das Konto, mit dem die Zahlung ursprünglich getätigt wurde.
Kannst du nicht mehr mitreisen, hast keine optionale Stornoversicherung abgeschlossen und findest wirklich niemanden als Ersatz? Das ist ärgerlich, aber keine Sorge, wir erklären dir, was noch möglich ist.
Wenn die gesamte Reisesumme bereits bezahlt ist: Du bekommst teilweise etwas zurück, wenn du früh genug stornierst (siehe untenstehendes Schema). Wenn die Reisesumme noch nicht vollständig bezahlt ist: Es gibt leider keine Rückerstattung.
Wenn du eine Reise mit Flug gebucht hast: Die Flugkosten sind von der teilweisen Rückerstattung ausgeschlossen.
In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass WeAdventures eine Reise absagen muss. Das passiert nur in folgenden Situationen:
Wenn du eine Stornoversicherung abgeschlossen hast:
Wenn du keine Stornoversicherung hast: